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Haushaltshilfe als Minijob anmelden

Wem der Haushalt über den Kopf wächst, wer wegen der Kinder oder dem Beruf keine Zeit oder einfach keine Lust hat zum Putzen, Aufräumen, Wäsche waschen, Einkaufen, Kochen, Abspülen, für den gibt es eine Lösung: Organisieren Sie sich eine Haushaltshilfe. Nicht „schwarz“, sondern angemeldet, als Minijob. Das nützt beiden Seiten. Die Haushalts- und Putzhilfe ist versichert, bekommt ihren vertraglich festgelegten Lohn und hat sogar Ansprüche auf Rente. Der private Arbeitgeber kann einen Teil der Ausgaben für Lohn, Abgaben und Versicherung von der Steuer absetzen.

Sozialabgaben, Unfallversicherung, Lohnsteuer – das ist mir viel zu aufwändig, werden jetzt manche sagen. Stimmt nicht. Denn die Verwaltungsarbeit übernimmt die Minijob-Zentrale.

Und so funktioniert’s:

Sie wählen eine geeignete Putz- bzw. Haushaltshilfe aus (über Anzeigen in der Presse, Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis oder auf Internetportalen), schließen einen Arbeitsvertrag mit ihr oder ihm (ein Formular gibt es auf www.minijob-zentrale.de) und füllen den sogenannten Haushaltsscheck aus.

Das ist ein Formular, das ebenfalls auf der Homepage der Minijob-Zentrale heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Dann nur noch alle wesentlichen Daten wie Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Lohn, Beschäftigungsdauer eintragen.

Das ganze unterschreiben und die Kontodaten des Arbeitgebers nicht vergessen, denn die Minijob-Zentrale berechnet die Ausgaben und zieht sie automatisch zweimal im Jahr vom Konto ein. Sie meldet die Putzhilfe auch bei der Unfallversicherung an, sodass der Minijobber nichts weiteres unternehmen muss. Erkrankt der Minijobber, erstattet die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber 80 Prozent des fortgezahlten Entgelts.

Die Abgaben, die vom Lohn zu zahlen sind, verteilen sich folgendermaßen:

Krankenversicherung 5 %
Rentenversicherung 5 %
Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit bzw. Mutterschaft 0,67 %
Unfallversicherung 1,6 %
ggf. einheitliche Pauschsteuer 2 %

In der Einkommensteuer des Arbeitgebers können folgende Beträge abgezogen werden:

Für das Jahr 2008:
10 % der Ausgaben (Lohn, Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherungsbeiträge, Umlagebeiträge, Lohnsteuer) bis maximal 510 Euro (42,50 Euro pro Monat).

Für das Jahr 2009:
20 % der oben genannten Ausgaben bis maximal 510 Euro (42,50 Euro pro Monat).

Hier eine Checkliste, ob der private Arbeitgeber am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen kann:

  • Es muss sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt handeln
  • Es muss sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung handeln
  • Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung für die Abgaben erteilen
  • Es können auch Familienangehörige im Haushalt beschäftigt werden, solange der Arbeitsvertrag nicht zum Schein abgeschlossen wurde (dies wird genau überprüft); bei Kindern und Eltern, die im selben Haushalt wohnen, ist ein Beschäftigungsverhältnis ausgeschlossen

Wer sich jetzt immer noch nicht sicher ist, was das ganze kostet, der findet auf www.minijob-zentrale.de einen Haushaltsscheck-Rechner. Man muss nur den Monatsverdienst der Haushaltshilfe eingeben und das Programm spuckt die zu zahlenden Abgaben aus und rechnet auch gleich den Betrag aus, den der private Arbeitgeber am Jahresende an Steuervergünstigungen erhält.

Beispielrechnung für das Jahr 2009 (Werte in Euro):

Monatlicher Lohn der Haushaltshilfe 200,-

 

5 % Krankenversicherung 10,-
5 % Rentenversicherung 10,-
1,6 % Unfallversicherung 3,20
0,6 % Umlage 1 Krankheit 1,20
0,07 % Umlage 2 Schwangerschaft 0,14
2,0 % einheitliche Pauschsteuer 4,00
Abgaben gesamt 28,54

 

Lohn + Abgaben 228,54

 

Steuervergünstigungen
(20 %, max. 42,50 pro Monat)
42,50

Da sieht jeder schnell, dass es unterm Strich in den meisten Fällen sogar günstiger ist, die Putzhilfe anzumelden, anstatt sie „schwarz“ arbeiten zu lassen.

Weitere Infos:

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen

Tel. 01801/20 05 04 (3,9 Ct/Min. a. d. dt. Festnetz, mobil ggf. abweichend)
Fax 0201/3 84 97 97 97

Montag – Freitag 7 – 19 Uhr

Internet: www.minijob-zentrale.de