Nur besenrein, nicht lupenrein, Die alte Wohnung ist bereits gekündigt, die neue schon gefunden. Alles nimmt seinen Lauf. Doch ein Blick in den Alltag Mietvertrag verrät meistens sehr schnell: Bitte besenrein hinterlassen. Was nun? Was bedeutet eigentlich der Begriff besenrein? Muss der alte Mieter die Wohnung komplett reinigen? Diese Aussagen im Vertrag sind nie genau definiert.
Der Bundesgerichtshof hat sich vor Kurzem erst mit dieser Frage beschäftigt, nachdem ein Vermieter geklagt hatte, dass seine vier Wände beim Auszug nicht besenrein hinterlassen wurden. Dem Urteil nach zu folgen, muss die Wohnung in einem sauberen Zustand sein, das Objekt muss allerdings nicht von Grund auf gereinigt werden.
Was genau bedeutet besenrein?
Die Formulierung besenrein bedeutet also nicht, dass Mieter einer besonderen Reinigungspflicht nachkommen muss. Die Wohnung sollte mit dem Besen grob gesäubert werden. Eigene Gegenstände wie zum Beispiel Lampen, Schläuche und Geräte müssen also mitgenommen werden. Verschmutzungen und Staub sollte ebenfalls entfernt werden, so dass der Vermieter auf dem ersten Blick sehen kann, hier sieht es sauber aus.
Die Wände müssen bei Auszug nicht gestrichen werden, es sei denn, es ist im Mietvertrag vereinbart. In vielen Mietverträgen ist dann die Rede von sogenannten Schönheitsreparaturen. Diese werden in der Regel alle fünf Jahre verlangt, wenn dieser Punkt vertraglich geregelt wird. Sind die fünf Jahre bei Auszug abgelaufen, muss der Mieter die Räume grundlegend reinigen, bzw. neu gestalten.
Worauf muss der Mieter außerdem achten?
Auch wenn im Vertrag die Formulierung besenrein vorkommt, müssen die Fenster nicht unbedingt geputzt werden. Nur wenn sich auf ihnen grober Schmutz und Klebereste wiederfinden, bedarf es einer Reinigung. Unkrautbewuchs auf dem Balkon oder auf der Terrasse ist nicht zwingend zu entfernen.
Außerdem müssen Dübellöcher, die zum Beispiel zur Anbringung von Vorhängen entstanden sind, nicht verschlossen werden.
Wenn das Mietobjekt vom Vermieter mit Markisen, Satellitenschüssel oder ähnlichen Gegenständen ausgestattet war, und diese zwischenzeitlich entfernt wurden, muss der frühere Zustand wieder hergestellt werden. Diese Regel findet auch bei architektonischen Veränderungen Anwendung.
Sollte eine Wand durchtrennt worden sein, bzw. eine Betonwand hinzugefügt worden sein, muss der alte Zustand rekonstruiert werden, insofern mit dem Vermieter keine anderen Lösungen vereinbart wurden.
Mieter sollten sich absichern
Zur Schlüssel- bzw. Wohnungsübergabe wird ein Termin zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Diese Übergabe sollte vom Mieter genaustens protokolliert werden. Mängel, die nicht genannt werden sollten dokumentarisch niedergeschrieben werden. Dabei sollten der Zustand der Wohnung und eventuelle Beschädigungen detailliert vermerkt werden. Dem Mieter wird geraten, das Protokoll vom Vermieter gegenzeichnen zu lassen.
Der Vermieter kann nach der Wohnungsübergabe somit keine Mängel mehr anzeigen. Vordrucke für solche Protokolle findet man im Internet. Es sollte darauf geachtet werden, dass sämtliche Schlüssel abgegeben werden.